AGB 2017-05-23T13:29:03+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Kramer GmbH & Co. KG, Fahnhorststraße 101, 46117 Oberhausen und unseren Kunden und sonstigen Vertragspartnern.
2. Deren AGB finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende, entgegenstehende und / oder ergänzende AGB werden daher nur dann wirksam einbezogen, soweit wir deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten unsere AGB auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich zur Vertragsgrundlage erhoben werden.

II. Auftragserteilung / Vertragsschluss

1. Mit der Anfrage, welche schriftlich, per email, online, telefonisch und persönlich erfolgen kann, richtet der Kunde einen verbindlichen Antrag auf (Unfall-) Schadensabwicklung an uns, welchen wir ebenso auf die vorstehend genannten Arten annehmen und / oder ablehnen können.
2. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hierzu sind wir binnen Wochenfrist ab Anfrage berechtigt.
3. Sie sind verpflichtet uns wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Machen Sie uns gegenüber wissentlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben, namentlich im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Hergang eines Verkehrsunfalles, haften Sie uns für sämtliche Kosten und Auslagen welche uns dadurch entstanden sind.

III. Vertragsgegenstand

1. Unsere Leistung beschränkt sich ausdrücklich auf die materielle Abwicklung eines Kfz (Unfall-)Schadens, namentlich die Instandsetzung / Reparatur und / oder Verwertung des beschädigten Kfz inkl. dazugehöriger Nebenleistungen wie z.B. Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs / Mietwagens, Fahrzeugtransport etc.
2. Eine Beurteilung der zivilrechtlichen Haftungsfrage steht uns weder zu, noch wird eine solche von uns erbracht.
3. Auch betrifft unsere Beauftragung ausdrücklich nicht die Geltendmachung und Durchsetzung immaterieller Ansprüche, wie etwa Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, Verdienstausfall und / oder eines Haushaltsführungsschadens.
4. Mit Auftragserteilung berechtigt der Kunde uns bei Bedarf in seinem Namen einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung und einen Rechtsanwalt zur Schadensregulierung zu beauftragen.
5. Ebenso sind wir berechtigt uns zur Erbringung der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen externer Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
6. Mit unserer Beauftragung sind wir ermächtigt aus der (Unfall-)Schadensabwicklung zu erhaltene Geldbeträge durch Dritte, namentlich der involvierten KH- und / oder Kaskoversicherung sowie des Schädigers, einzuziehen und an von uns beauftragte Dienstleister und / oder Erfüllungsgehilfen weiter zu leiten.

IV. Vertragsmodalitäten

1. Wir führen unsere Leistungen zeitnah, sach- und fachgerecht, ohne schuldhafte Verzögerungen durch.
2. Fristsetzungen und Kündigungserklärungen uns gegenüber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Ebenso bedarf die Vereinbarung eines verbindlichen Fertigstellungstermins der Textform. Dieser wird hinfällig, wenn durch eine Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Auftrages eine zeitliche Verzögerung eintritt, welche wir nicht zu verantworten haben.
4. Kann ein Fertigstellungstermin infolge von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen, namentlich von Ersatzteilen, und / oder sonstigen Fällen höherer Gewalt ohne unser eigenes Verschulden nicht eingehalten werden, wird jeglicher Schadensersatz aufgrund hierdurch bedingter zeitlicher Verzögerungen ausgeschlossen.
5. Mit unserer Beauftragung werden wir berechtigt erforderliche Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Haftung unsererseits Ihnen gegenüber für Sachschäden wird für solche Fahrten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass wir das Kfz auf ihren Wunsch zustellen oder abholen.
7. Eine Abtretung der uns gegenüber bestehenden Ansprüche ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
8. Unsere Verpflichtung zur Herausgabe nach § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen.

V. Abnahme
1. Die Abnahme unserer Instandsetzungsleistung(en) erfolgt mit Abholung oder Zustellung des Kfz nach erfolgter Instandsetzung.
2. Die Abnahme ist – auch ansonsten – nicht an eine besondere Form gebunden.

VI. Gewährleistung / Sachmängel
1. Sachmängelansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme unserer Leistung.
2. Gewährleistungsansprüche werden für solche Mängel ausgeschlossen, welche Ihnen bei Abnahme bekannt sind, es sei denn sie behalten sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei Abnahme ausdrücklich vor.
3. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
4. Für natürlichen Verschleiß wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

VII. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig wird unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Jegliche Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Maße für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

VIII. Zahlungen
1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Ist der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen ab Erhalt unserer Rechnung ganz oder auch teilweise nicht bezahlt, ohne das hierfür ein rechtlicher Grund besteht, ist der noch offene Betrag vom 15. Kalendertag an mit fünf Prozentpunkten bzw., sollten sie kein Verbraucher sein, mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinsatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
4. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

IX. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
1. Zubehör- und Ersatzteile verbleiben, auch wenn sie verbaut sind, bis zur vollständigen Zahlung unserer Rechnung in unserem Eigentum.
2. Ferner steht uns ein Pfandrecht an den durch unsere Beauftragung in unseren Besitz gelangten Sachen zu. Dieses erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen zueinander, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

X. Sonstiges

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort sämtlicher von uns geschuldeter Leistungen ist grundsätzlich unser Betriebssitz.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern sie kein Verbraucher sind, das Amtsgericht Oberhausen bzw. Landgericht Duisburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender AGB unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt bleiben. An die Stelle der unwirksamen Klausel soll die gesetzlich zulässige Regelung treten, welche ihrem Wesen nach der unwirksamen Regelung am nähesten ist.